Berlin erhebt ab dem 1.1.2014 eine Übernachtungssteuer, die sogenannte City-Tax. Das Übernachtungssteuergesetz (ÜnStG) sieht die Besteuerung des Aufwandes zur Erlangung einer kurzzeitigen Übernachtungsmöglichkeit gegen Entgelt in Beherbergungsbetrieben in Berlin vor. Während die City-Tax von Anfang an eine Ausnahme für Geschäftsreisende vorsah, fehlte zunächst eine Befreiung der Steuerpflicht für Schülerinnen und Schüler. Erst am Runden Tisch erzielten Reisenetz e.V., der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) und die Industrie- und Handelskammer (IHK) mit der Senatsverwaltung für Finanzen Einigkeit und kippten die Übernachtungssteuer für Klassenfahrten. Dabei definiert die zugrundeliegende Ausführungsvorschrift die Klassenfahrt anhand folgender Merkmale: Schulfahrten unterliegen einer Genehmigungspflicht durch den Schulleiter/die Schulleiterin, sind schulische Pflichtveranstaltungen, erfüllen einen Bildungs- und Erziehungsauftrag und obliegen der Betreuungs- und Durchführungsverantwortung der Lehrerin/des Lehrers. Als Nachweis einer Schulfahrt dient eine Schulbescheinigung, die von jeder Schulklasse in der Unterkunft abzugeben ist.
„Fast jede Klassenfahrt nach Berlin führt auch in den Deutschen Bundestag, jede dritte ist zu Gast bei einem Bundestagsabgeordneten. Dass die Befreiung von der City-Tax nun doch kommt, ist ein deutliches Indiz für den hohen Stellenwert von Klassenfahrten im Schulalltag,“ ist sich Roman Dittrich, Geschäftsführer für den Klassenfahrtenbereich von Jugendtours, sicher. „Damit folgt Berlin im Umgang mit der Bettensteuer der Praxis, die auch in der Hansestadt Hamburg üblich ist. Schulrechtliche Bestimmungen an Schulfahrten erfüllen alle bei Jugendtours gebuchten Klassenfahrten. Die für die Befreiung der City-Tax notwendige Bescheinigung bekommen unsere Kundinnen und Kunden im Vorhinein automatisch mit der Reiseinformation zugesandt.“
Reiseziel Klassenfahrt Berlin
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